Der Anzug bzw. Sprunganzug ist wesentlicher Teil der Ausrüstung eines Skispringers. Das Reglement in Bezug auf den Anzug wurde in den vergangenen Jahren mehrfach modifiziert. Aktuell gelten die folgenden Regelungen:

Der Anzug muss in allen Teilen aus demselben Stoff bestehen und sowohl von innen nach außen, als auch von außen nach innen in gleichem Umfang luftdurchlässig sein. Der Anzug verfügt an der Vorderseite über einen Reißverschluss, der 1,5 bis 5 Zentimeter über den Kragenansatz reichen und während des Sprungs vollständig geschlossen sein muss.

Der Anzug muss an allen Bereichen des Körpers anliegend sein und den Maßen des Athleten in aufrechter Position entsprechen mit einer Toleranz zwischen 1 und 2 Zentimetern (bei Frauen 2 bzw. 4 Zentimeter). Ausnahme ist der Bereich des Sprungschuhes, beginnend von der anliegenden Stelle am Knie und mit Verlauf zum Hosenbeinende, wo eine maximale Toleranz von 10 Zentimetern gestattet ist. Die maximale Luftdurchlässigkeit darf 12 Liter nicht überschreiten.

Der Stoff eines Anzugs muss zwischen 4 und 6 Millimeter dick sein, das Halsloch darf mit einem elastischen Saumband versehen.