Haltungsnoten bewerten einen Sprung hinsichtlich seiner Ästhetik in Bezug auf Ausführung des Sprungs bei Absprung, in der Flugphase und schließlich bei der Landung.

Die Haltungsnoten werden von fünf Punktrichtern vergeben. Die maximale Punktzahl, die von einem Richter vergeben werden kann, beträgt 20 Punkte. Die höchste und die niedrigste Note werden gestrichen. Somit beträgt die Maximalpunktzahl für einen Sprung 60 Punkte.

Überquert ein Skispringer die sogenannte Sturzlinie, gilt hierfür, dass die Punktrichter keine weiteren Abzüge dafür vornehmen dürfen.