Der Jury beim Skispringen gehören jene Verantwortliche an, die für einen den Regularien entsprechenden Ablauf von Wettkämpfen zu sorgen haben. Bestehend aus Rennleiter, Technischem Delegierten sowie dem Assistenten des Technischen Deligierten beinhaltet der Aufgabenbereich der Jury beispielsweise die Entscheidung über die Anlauflänge, die Festlegung des Windkorridors oder den Abbruch bzw. Neustart von Wettkämpfen.

Jedes Mitglied der Jury besitzt eine Stimme, bei sämtlichen Beschlüssen wird nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit abgestimmt. Über jede Abstimmung ist ein Beschlussprotokoll zu führen.